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GESCHLOSSENE FONDS AKTUELL - Altersvorsorge

Beim Aufbau einer Altersvorsorge ist es wichtig diese auch richtig abzusichern. Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Haftpflichtversicherung tragen dazu bei. Ohne diese Absicherung kann man schnell vor dem finanziellen Ruin stehen. Auf welche Geldreserven können Sie zurückgreifen, falls Sie berufsunfähig werden oder einem Anderen einen immensen Schaden zufügen? - NEU Kfz Versicherung

Das 3-Schichten-Modell

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Wie sieht das neue Altersvorsorgesystem aus?

Grundlage für das Gesetz ist das 3-Schichten-Modell, das das bisherige 3-Säulen-Modell ersetzt.

I. Schicht: Basisversorgung

 

 

 

 

 

Gesetzliche
Rentenversicherung

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Berufsständische Versorgnung s20

Versorgung von Landwirtschaftlichen Alterskassen

s20

Private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung
(BASIS-Rente)

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Die erste Schicht: Basisversorgung

Gesetzliche Rente und neue staatlich geförderte Altersvorsorge (Rürup-Rente)

Fakt ist, dass Gesetzliche Rentenzahlungen in Zukunft bestenfalls noch eine Grundversorgung der Bürger sichern werden (können). Trotzdem bleibt es bei den hohen Beitragszahlungen. Die staatliche Zwangskasse bleibt Pflicht für alle Arbeitnehmer. Lediglich Selbstständige können das System verlassen. Die neue Basis-Rente, auch "Rürup-Rente" genannt, zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Altersversorgung der Landwirte zu den staatlich anerkannten Produkten der Basisversorgung. Wichtig hierbei ist, dass die neue Rürup-Rente steuerlich durch einen neu geschaffenen Sonderausgabenabzug besonders gefördert wird. weiter

 

II. Schicht: Zusatzversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebliche Altersversorgung

s20

Private kapitalgedeckte Altersvorsorge
("Riester-Rente")

  s20     s20    

Pensions-
zusage

 

Unterstützungs-
kasse

s20

Pensions-
fonds

 

Pensions-
kasse

s20

Direktver-
sicherung


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III. Schicht: Ergänzende private Vorsorge

 

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z.B. Kapital-Lebensversicherung,
Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

 

Bundesschatzbriefe, Investmentfonds-Anteile, Aktien, Raten-Sparvertrag, Fonds-Ratensparvertrag u.v.a. mehr

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Gewinner der Gesetzesänderungen

Zur 3. Ebene gehören alle weiteren Kapitalanlage- produkte, die der Altersvorsorge dienen können.
Neben der kapitalbildenden Lebensversicherung, fondsgebundenen Lebensversicherung zählen hierzu auch die private Rentenversicherung, fonds- gebundene Rentenversicherung. Schon seit Jahren ist in diesem Bereich ein deutlich positiver Trend festzustellen. Denn immer mehr Verbraucher bauen auf die Sicherheit und Verlässlichkeit einer privaten Rentenversicherung.

Durch die geänderten steuerlichen Rahmen- bedingungen gewinnt sie nun ab 2005 noch einmal an zusätzlicher Attraktivität. Aber auch kapitalbildende Lebensversicherungen bleiben auch in Zukunft interessant. weiter

 

Überblick der steuerlichen Behandlung ab 2005

 

Ansparphase
Steuerlich abzugsfähige Beiträge

 

Leistungsphase

 

 

s20

 

Basisversorgung:
Gesetzliche Rente
Private Leibrente
( BASIS-Rente)

2005
60% der Beiträge, max.
12.000 Euro jährlich

 

Rente zu 50% steuerpflichtig (Neu- und Bestandsrentner)

 

schrittweise Erhöhung

     

ab 2025
100% der Beiträge, max.
20.000 Euro jährlich

 

ab 2040
Rente voll steuerpflichtig (Neurentner)


 
 

Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

     
Zusatzversorgung:
Betriebliche Altersversorgung
Riester-Rente

4% der BBG
+ 1.800 Euro jährlich

 

Rente voll steuerpflichtig

   
 

Unternehmenskasse, Direktzusage

       
 

i.d.R . unbegrenzt abzugsfähig

 

Leistungen voll steuerpflichtig

 

Riester-Rente

 

Unverändert (ab 2008
bis 2.100 Euro jährlich)

 

Rente bzw. Teilkapitalauszahlung voll steuerpflichtig

       

Ergänzende private Vorsorge:
Kapitallebensversicherung
Klassische Rentenversicherung

keine Förderung

Wegfall des Sonderausgabenabzuges

 

Erträge steuerpflichtig
- bei Renten: niedrigerer Ertragsanteil
- bei Kapitalauszahlungen: Differenz zwischen Leistung und Beitragssumme bzw. nur die Hälfte, wenn
- Endalter mindestens 60 Jahre
- Vertragsdauer mind. 12 Jahre

 

 

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