bAV betriebliche Altersvorsorge |
Entscheidung für die Zukunft. Das traditionelle Rentensystem in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Im Jahr 2030 wird es beinahe so viele Rentner wie Erwerbstätige geben. Auch die Zahl der über 80-jährigen wird sich in den nächsten 50 Jahren voraussichtlich verdreifachen. Die Folge: Dramatische Einschnitte in der gesetzlichen Rente sind unvermeidbar - und kündigen sich heute bereits an. Einige Anstrengungen werden notwendig sein, um die sozialen Sicherungssysteme den veränderten Bedingungen anzupassen.
Zur langfristigen Stabilisierung der staatlichen Säule der Altersversorgung wurde die sogenannte "Rentenstrukturreform" unausweichlich. Auch die betriebliche Altersversorgung wurde in diesem Zuge umfassend aktualisiert und durch steuerliche Anreize gestärkt. Mit einer Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung lassen sich auch noch Steuern sparen. Ein Teil des Gehalts wird nicht in bar ausgezahlt, sondern fließt direkt als Beitrag in die betriebliche Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung erfüllt die Anforderungen für eine staatliche bzw. betriebliche Förderung Ihrer Altersvorsorge und wird bei der Berechnung der sozialen Grundsicherung, dem sogenannten Arbeitslosengeld II, nicht herangezogen. Der Gesetzgeber hat hier die Möglichkeit verbessert, sehr bequem und vor allem steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. |
Die ideale Ergänzung zur gesetzlichen und privaten Vorsorge.
Mit der passenden Rentenversicherung Ziele erreichen!
Garantierte Rente oder optional Kapitalabfindung zum vereinbarten Versorgungszeitpunkt, dies bedeutet, dass Ihnen zum Rentenbeginn einen Ablaufwert in Form einer Rente oder, als Alternative bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung, optional eine einmalige Kapitalleistung garantiert wird.
Durch verschiedene Optionen zu Rentenbeginn kann der Ruhestand individuell gestaltet werden
Lebenslange Rente oder optionale Kapitalabfindung möglich
Rentengarantiezeit von 5 oder 10 Jahren wählbar
Witwen-, Witwer-, Lebenspartnerrente oder Lebensgefährtenrente vereinbar
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DirektversicherungDie Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung ist ein Klassiker in der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge werden im Rahmen der Entgeltumwandlung direkt in die Rentenversicherung eingezahlt. Bei der Direktversicherung können Sie als Arbeitnehmer bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (€ 2.520 in 2006) steuerfrei einzahlen. |
Verträge mit dem Zweck der betrieblichen Altersvorsorge sind vor der Anrechnung auf Arbeitslosengeld II geschützt.
Bei Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag selbstverständlich privat - oder über den neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
Vermögenswirksame Leistungen - optimal für Ihren Vermögensaufbau?
Viele Arbeitnehmer erhalten von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen. Der Gesetzgeber zielt hier darauf ab, die Vermögensbildung der Arbeitnehmer staatlich zu fördern. Allerdings zeigt die Praxis, dass die gewählten, klassischen Anlageformen vielfach kein optimales Kapitalwachstum ermöglichen.
Relativ enge Einkommensgrenzen in Bezug auf die Arbeitnehmer-Sparzulage verhindern oft staatliche Förderung (Ledige € 17.900 zu versteuerndes Einkommen, verheiratete € 35.800)
Beiträge des Arbeitgebers sind voll steuer- und sozialabgabenpflichtig, werden also wie Bruttoeinkommen behandelt.
Rückgedeckte Unterstützungskasse eine intelligente Form der betrieblichen Altersversorgung
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse durch Gehaltsumwandlung sagt Ihr Arbeitgeber Ihnen eine zusätzliche Altersrente oder opional eine einmalige Kapitalleistung zu. Er zahlt die aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers finanzierten Beiträge an eine U-Kasse. Die Unterstützungskasse schließt ihrerseits Rückdeckungsversicherungen in Form von Rentenversicherungen ab, wobei der Arbeitnehmer hier nur als versicherte Person in Erscheinung tritt.
Die Beiträge an die Unterstützungskasse sind steuerfrei. Sie können einen angemessenen Teil Ihres Gehalts für die zusätzliche Altersversorgung nutzen.
Pro Jahr sind Beiträge in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bis Ende 2008 sozialabgabenfrei, Arbeitgeberbeiträge auch darüber hinaus.
Die Steuerpflicht wird ins Rentenalter verlagert. Hier ist die Steuerbelastung i.d.R. deutlich geringer als während der Erwerbsphase.
Beispiel
Rückgedeckte Unterstützungskasse mit Gehaltsumwandlung bei einem Brutto-Monatseinkommen von € 3.500 (Arbeitnehmer, ledig, keine Kinder, kichensteuerpflichtig, Krankenversicherungsbeitragssatz 14,5 %)
Für einen Jahresbeitrag von € 2.520 muss der Arbeitnehmer in diesem Beispiel nur € 979,19 (38,86 %) netto aufwenden!
Pensionszusage - Der Arbeitgeber sorgt für Ihren Ruhestand
Die rückgedeckte Pensionszusage ist eine verbreitete Form der Altersvorsorge und eignet sich auch zur Gesellschafter-Geschäftsführerabsicherung innerhalb eines Unternehmens.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gebenüber bei Eintritt des Versorgungsfalls die vereinbarte Leistung zu zahlen und übernimmt die Finanzierung der Versorgungsleistungen über eine Rückdeckungsversicherung. Im Gegenzug profitiert das Unternehmen von steuerlichen Vergünstigungen und Bilanzierungseffekten.
Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Pensionszusage läßt sich nahezu uneingeschränkt dotieren, so dass eine angemessene Absicherung für den Ruhestand möglich ist.
Bis zum Eintritt des Leistungsfalls ist die rückgedeckte Pensionszusage durch den Arbeitnehmer nicht zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
Die Rückstellungen in der Bilanz mindern die Steuerbelastung des Unternehmens und werden erst im Leistungsfall (Rente) sukzessive aufgelöst.
Die Rückdeckungsversicherung wird an den Arbeitnehmer verpfändet, wodurch er einen - ansonsten i.d.R. nicht vorhandenen - Insolvenzschutz erhält.
Über die individuellen Varianten der geförderten Vorsorge-Optionen und über mögliche zusätzliche Steuervorteile durch die Rürup-Rente informieren wir Sie gern ausführlicher ( Kontakt ).
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