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GESCHLOSSENE FONDS AKTUELL - Altersvorsorge

Beim Aufbau einer Altersvorsorge ist es wichtig diese auch richtig abzusichern. Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Haftpflichtversicherung tragen dazu bei. Ohne diese Absicherung kann man schnell vor dem finanziellen Ruin stehen. Auf welche Geldreserven können Sie zurückgreifen, falls Sie berufsunfähig werden oder einem Anderen einen immensen Schaden zufügen? - NEU Kfz Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Vergleichsangebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Checkliste für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterschreiben, lassen Sie sich von unseren Fachexperten beraten.

Eine kleine informative Übersicht über Vertragsbedingungen, die für Sie von Wichtigkeit sind:

Anzeigepflicht: Klären Sie, ob Sie der Versicherung melden müssen, wenn Sie den Beruf wechseln oder wenn Sie mit einer risikoreichen Sportart beginnen.

Ausschlüsse: In den Vertragsbedingungen sollten die Ausschlüsse aufgelistet sein. Für Sie muss also erkennbar sein, wann der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Beitragsstundung: Die Versicherung sollte die Beiträge im Idealfall stunden, solange die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit noch ungeklärt ist.

Berufsklausel: Berufsklauseln erschweren dem Versicherer die Möglichkeit, Sie bei einer Berufsunfähigkeit auf andere Tätigkeiten zu verweisen, um so keine Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit erbringen zu müssen.Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nur auf eine Tätigkeit verwiesen werden können, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht bzw. dass Ihre konkrete Tätigkeit aufgeführt ist.

Besonderheiten: Erfragen Sie, ob die Versicherung Sonderleistungen ohne zusätzlichen Beitrag bei Eintritt oder Ende einer Berufsunfähigkeit bietet, z. B. Soforthilfen, Wiedereingliederungshilfen oder Übergangsleistungen.

Dienstunfähigkeitsklausel: Als Beamter achten Sie auf eine Dienstunfähigkeitsklausel. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte gezahlt werden, wenn Sie dienstunfähig sind. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr, nicht die Versicherung.

Dynamisierung: Überlegen Sie sich, ob Sie den Beitrag dynamisch gestalten wollen, um die Berufsunfähigkeitsrente z.B. an die Inflation oder steigenden Lebensstandard anpassen zu können. Dabei muss man sich nicht unbedingt ein für alle mal festlegen. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, jedes Jahr aufs neue zu entscheiden, ob man den Beitrag erhöhen möchte oder nicht.

 

Geltungsbereich: Klären Sie, ob Ihr Versicherungsschutz auch im Ausland gewährleistet ist und ob der Schutz bestehen bleibt, wenn Sie für längere Zeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, ob es besondere Bestimmungen gibt, wenn Sie im Ausland berufsunfähig werden.

Nachprüfungsverfahren: Die Kriterien zur Nachprüfung von Berufsunfähigkeit sollten die gleichen sein wie die Kriterien bei der Erstprüfung.

Nachversicherungsgarantie: Dem Kunden sollte die Möglichkeit gegeben sein, ohne weitere Gesundheitsprüfung seinen Versicherungsschutz bei geänderter Lebenssituation wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Selbständigkeit aufzustocken.

Pflegefall: Der Versicherer sollte ab 3 Pflegepunkten eine anteilige Rente zahlen. Erfragen Sie, ab wann die Versicherung die volle Rente zahlt.

Prognosezeitraum: Die Versicherungsleistungen sollten schon gezahlt werden, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich 6 Monaten diagnostiziert, nicht erst bei "voraussichtlich dauernder" Berufsunfähigkeit, denn das bedeutet im Klartext mindestens "3 Jahre dauernde" Berufsunfähigkeit.

 

Rücktrittsfrist: Der Zeitraum des Rücktrittsrecht, in dem der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Kunde wissentlich oder unwissentlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, sollte nicht länger als 5 Jahre sein.

Rückwirkende Anerkennung: Im besten Fall zahlt die Versicherung rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn in den ersten 6 Monaten keine klare Diagnose vom Arzt vorliegt.

Rückwirkende Zahlungen: Eine gute Versicherung zahlt die Berufs-
unfähigkeitsrente rückwirkend (kann bis zu 3 Jahre sein), auch wenn Sie versäumt haben, innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihre Berufsunfähigkeit zu melden.

Rückzahlung von Renten: Der Versicherer sollte auf eine Rückzahlung der schon erbrachten Renten verzichten, wenn er zunächst eine befristete Berufsunfähigkeit anerkannt hat, aber später negativ entscheidet.

Verweisungsverzicht: Der Versicherer verzichtet auf Verweisung auf eine andere Tätigkeit, wenn der Versicherte wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann.
Zu unterscheiden ist dabei die abstrakte und die konkrete Verweisung. Abstrakte Verweisung heißt, Sie könnten theoretisch einen anderen Beruf ausüben. Konkrete Verweisung heißt, Sie können tatsächlich einen entsprechenden Arbeitsplatz für sich finden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns für nähere Informationen.

Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei der Suche nach der für Sie optimalen Versicherung.

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