Berufsunfähigkeitsversicherung |
Checkliste für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterschreiben, lassen Sie sich von unseren Fachexperten beraten.Eine kleine informative Übersicht über Vertragsbedingungen, die für Sie von Wichtigkeit sind:
Anzeigepflicht: Klären Sie, ob Sie der Versicherung melden müssen, wenn Sie den Beruf wechseln oder wenn Sie mit einer risikoreichen Sportart beginnen.
Ausschlüsse: In den Vertragsbedingungen sollten die Ausschlüsse aufgelistet sein. Für Sie muss also erkennbar sein, wann der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Beitragsstundung: Die Versicherung sollte die Beiträge im Idealfall stunden, solange die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit noch ungeklärt ist.
Berufsklausel: Berufsklauseln erschweren dem Versicherer die Möglichkeit, Sie bei einer Berufsunfähigkeit auf andere Tätigkeiten zu verweisen, um so keine Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit erbringen zu müssen.Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nur auf eine Tätigkeit verwiesen werden können, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht bzw. dass Ihre konkrete Tätigkeit aufgeführt ist.
Besonderheiten: Erfragen Sie, ob die Versicherung Sonderleistungen ohne zusätzlichen Beitrag bei Eintritt oder Ende einer Berufsunfähigkeit bietet, z. B. Soforthilfen, Wiedereingliederungshilfen oder Übergangsleistungen. |
Geltungsbereich: Klären Sie, ob Ihr Versicherungsschutz auch im Ausland gewährleistet ist und ob der Schutz bestehen bleibt, wenn Sie für längere Zeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, ob es besondere Bestimmungen gibt, wenn Sie im Ausland berufsunfähig werden.
Nachprüfungsverfahren: Die Kriterien zur Nachprüfung von Berufsunfähigkeit sollten die gleichen sein wie die Kriterien bei der Erstprüfung.
Nachversicherungsgarantie: Dem Kunden sollte die Möglichkeit gegeben sein, ohne weitere Gesundheitsprüfung seinen Versicherungsschutz bei geänderter Lebenssituation wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Selbständigkeit aufzustocken.
Pflegefall: Der Versicherer sollte ab 3 Pflegepunkten eine anteilige Rente zahlen. Erfragen Sie, ab wann die Versicherung die volle Rente zahlt.
Prognosezeitraum: Die Versicherungsleistungen sollten schon gezahlt werden, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich 6 Monaten diagnostiziert, nicht erst bei "voraussichtlich dauernder" Berufsunfähigkeit, denn das bedeutet im Klartext mindestens "3 Jahre dauernde" Berufsunfähigkeit.
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Rücktrittsfrist: Der Zeitraum des Rücktrittsrecht, in dem der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Kunde wissentlich oder unwissentlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, sollte nicht länger als 5 Jahre sein. |
Verweisungsverzicht: Der Versicherer verzichtet auf Verweisung auf eine andere Tätigkeit, wenn der Versicherte wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann.
Zu unterscheiden ist dabei die abstrakte und die konkrete Verweisung. Abstrakte Verweisung heißt, Sie könnten theoretisch einen anderen Beruf ausüben. Konkrete Verweisung heißt, Sie können tatsächlich einen entsprechenden Arbeitsplatz für sich finden.
Bitte kontaktieren Sie uns für nähere Informationen.
Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei der Suche nach der für Sie optimalen Versicherung.
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