Staatliche Förderung: Die Riester-Rente |
Der Staat fördert Ihre private Altersversorgung! Das Niveau der gesetzlichen Rente wird auch weiterhin sinken. Die so entstehende Versorgungslücke sollte daher rechtzeitig privat geschlossen werden. Der Staat belohnt und unterstützt Ihre Aufwendungen, sofern Sie zum Kreis der Förderberechtigten gehören. Wir bieten Modelle für die staatliche geförderte Riester-Rente:
Wer wird gefördert?Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Wie erhalte ich die Förderung?Mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres sind die Zulagen zu beantragen. |
Welche Personen gehören zum geförderten Personenkreis?
Zum geförderten Personenkreis gehören zunächst alle steuerpflichtigen Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. Zusätzlich werden auch weitere Personengruppen gefördert.
Dazu gehören Arbeitnehmer, versicherungspflichtige Selbständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende, Landwirte, Kindererziehende, Vorruheständler, Pflegepersonen (häusliche Pflege), Arbeitslose.
Zu den Nicht-Förderberechtigten gehören nicht-versicherungspflichtige Personen, wie Hausfrauen bzw. Hausmänner, Studenten ohne versicherungspflichtige Beschäftigung, nicht-versicherungspflichtige Selbständige, Rentner, die überwiegende Zahl der geringfügig Beschäftigten, freiwillig Versicherte in der gesetzl. Rentenversicherung.Die Bundesregierung plant zur Zeit, die Gruppe der Selbständigen eventuell mit in den geförderten Personenkreis aufzunehmen, auch wenn sie nicht versicherungspflichtig sind.
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Zur staatlichen Förderung bei der Riester-Rente gehören die beiden Komponenten:
Eingezahlt wird eine Eigenleistung auch Eigenanteil oder Eigenbeitrag genannt und vom Staat die Riester-Zulage. |
Die Rentenreform begünstigt kindereiche Familien. Wegen der Anrechnung der Förderbeträge auf die Sparleistung ist bei geringem Einkommen die prozentuale Förderung am höchsten. Besserverdienende erhalten bei der Riester-Reform absolut die höchsten Zuwendungen.
Die 2 folgenden Tabellen zeigen exemplarisch die Auswirkungen von Einkommen und Familienstand auf die staatliche Förderung für das Jahr 2008.
| Beispiel in €: alleinstehend ohne Kinder für das Jahr 2008: | ||||||
| Brutto | Beitrag | Grundzulage | Kinderzulage | Sparleistung | St-Ersparnis | Förderung |
| € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | |
| 30.000 | 1.946 | 154 | - | 2.100 | 495 | 31% |
| 50.000 | 1.946 | 154 | - | 2.100 | 687 | 40% |
| 100.000 | 1.946 | 154 | - | 2.100 | 728 | 42% |
| Beispiel in €: versicherungspflichtiges Ehepaar, zwei Kinder für das Jahr 2008: | ||||||
| Brutto | Beitrag | Grundzulage | Kinderzulage | Sparleistung | St-Ersparnis | Förderung |
| € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | |
| 30.000 |
522 | 308 | 370 | 1.200 | - | 56% |
| 50.000 | 1.322 | 308 | 370 | 2.000 | - | 34% |
| 100.000 | 1.422 | 308 | 370 | 2.100 | 106 | 37% |
Über die individuellen Varianten der geförderten Vorsorge-Optionen und über mögliche zusätzliche Steuervorteile durch die Riester-Rente informieren wir Sie gern ausführlicher ( Kontakt ).
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