Staatliche Förderung: Die Rürup-Rente |
Die staatlich geförderte Rürup-Rente wurde von dem Ökonom Bert Rürup entzwickelt und 2005 eingeführt. Es handelt sich um eine aus privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung, deren Beiträge in der Ansparphase gestaffelt steuerlich begünstigt werden, dafür jedoch im Rentenalter voll versteuert werden müssen.
Die Rürup-Rente wird als Leibrente bezeichnet und kann, wie die gesetzliche Rentenversicherung, nur verrentet werden. Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Angeboten wird sie als konventionelle Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung.
Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die angesparten Beiträge im Rentenalter ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet und nicht für andere Zwecke ausgegeben werden
Für welche Zielgruppe ist sie geeignet? Die Rürup-Rente bietet Selbständigen mit relativ hoher Steuerbelastung die Möglichkeit, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen. Angestellte sparen mit der Rürup-Rente zusätzliches Vermögen für die Altersvorsorge an und nutzen die steuerliche Förderung mit dem neuen Sonderausgabenhöchstbetrag, der bei 20.000,- € pro Person und Jahr liegt. Da die Auszahlung der Rürup-Rente erst im Rentenalter und dann als Laibrente erfolgt, handelt es sich bei dem angesparten Geld laut Sozialgesetzbuch nicht um verwertbares Vermögen. Es kann daher in der Ansparphase nicht gepfändet werden. Wurde der Vertrag vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen) abgeschlossen, dann ist er nicht auf diese Leistungen anrechenbar. |
Steuerbegünstigung der Rürup-Rente
Die Beiträge der Rürup-Rentenverträge werden ab 2005 beginnend mit 60% steuerlich begünstigt. Diese Steuerbegünstigung steigert sich jährlich um 2%, bis im Jahre 2025 100% der Beiträge steuerlich absetzbar sind. Ab 2005 abgeschlossene Rürup-Rentenverträge müssen 2005 mit 50%, anschließend bis 2020 um jeweils 2% steigend, versteuert werden. Ab 2040 sind die Rürup-Renten dann zu 10 % zu versteuern. Die Intention besteht darin, Arbeitnehmer zu entlasten und Rentnern, die dann in der Regel einen geringeren Steuersatz haben, mehr steuerliche Verantwortung zu übertragen. (Nachgelagerte Versteuerung)
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Flexible EinzahlungAls Rürupsparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren. Wachsende steuerliche FörderungFür eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen mit 60 Prozent im Jahr 2005, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden. |
Beginn Rentenphase 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Zu verst. Anteil 50% 52% 54% 56% 58% 60% 62% 64% 66% 68%
Beginn Rentenphase 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
zu verst. Anteil 70% 72% 74% 76% 78% 80% 81% 82% 83% 84%
Beginn Rentenphase 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034
zu verst. Anteil 85% 86% 87% 88% 89% 90% 91% 92% 93% 94%
Beginn Rentenphase 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041
zu verst. Anteil 95% 96% 97% 98% 99% 100% 100%
Über die individuellen Varianten der geförderten Vorsorge-Optionen und über mögliche zusätzliche Steuervorteile durch die Rürup-Rente informieren wir Sie gern ausführlicher ( Kontakt ).
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